Müller | Böger • Versicherungsberater

Klar.Verständlich.Versicherungsberatung mit Wert.

Sie sparen in der PKV. Wir räumen die Steine aus dem Weg.

Die einst abgeschlossene Private Krankenvollversicherung wird Ihnen langsam zu teuer? Allerdings fürchten Sie, dass Ihnen ein Wechsel nicht mehr ohne Weiteres möglich ist, da Sie nicht mehr den ursprünglichen Gesundheitszustand mitbringen.

Wir unterstützen Sie in dieser Situation und verhandeln mit Ihrem aktuellen Versicherer - denn es gibt vermutlich mehr Varianten, als Ihnen direkt bewusst ist. Zumal wir damit als Versicherungsberater entsprechend unserem gesetzlichen Leitbild agieren; denn es ist unsere Aufgabe, unsere Auftraggeber bei der Prüfung, Änderung oder Vereinbarung von Versicherungen zu beraten.

Für Sie bedeutet das, dass Sie auf keine unsicherbaren Widerstände stoßen - denn wir übernehmen die Abwicklung für Sie und stellen so sicher, dass Ihnen keine Steine in den Weg gelegt werden. Dank unserer umfassenden Datenbank können wir für Sie umfassend die Leistungen sämtlicher Tarife Ihres Versicherers prüfen.

Ihre bereits erworbenen Rückstellungen fürs Alter bleiben Ihnen erhalten und wir klären mit Ihrem Versicherer, wie sich Ihre ursprüngliche Gesundheitsprüfung auf die angebotenen Tarife auswirkt.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich diesbezüglich informieren möchten.


Rechtsdienstleistung oder doch "Vermittlung". Wohl beides.

Diese Unterstützung gem. § 204 VVG ist nach unserer Auffassung* als Rechtsberatung zu qualifizieren, da es sich nicht um eine Vermittlung von Versicherungen handelt. Allerdings  ist die Rechtsprechung sich aktuell uneins, ob dies auch für Versicherungsvermittler, insbesondere Versicherungsmakler eröffnet sein soll. Die Gerichte konstruieren hier für die Versicherungsmakler eine Analogie, welche unnötig ist und von einer Regelungslücke ausgeht, die es nicht gibt.

Dennoch - und auch in Abgrenzung zu gewissen Versicherungsvermittlern - können wir Ihnen mitteilen: Sie können sowohl zum Versicherungsmakler gehen, wie auch zum Versicherungsberater. Entscheiden Sie sich anhand der jeweiligen Kompetenz und nicht danach, wer in dieser rechtlich unübersichtlichen Situation die andere Partei mehr diskreditiert.


* vgl. auch   LG Saarbrücken, Urt. v. 17.5.2016 – 14 O 152/15; BVerwG, Urt. v. 21.03.2007 - 6 C 26/06; a.A. LG Hamburg, Urt. v. 08.03.2013 - 315 O 64/12.