Renitente Versicherer. Unsere Spezialität.
Vielleicht kennen Sie die Situation:
Sie haben einen Anspruch gegen Ihren Versicherer. Nur durchgesetzt bekommen Sie ihn alleine scheinbar nicht.
In dieser Situation kommen wir ins Spiel: wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur einen Anspruch haben, sondern auch, dass Sie diesen durchgesetzt bekommen.
Dabei ist es egal, ob es sich um Ansprüche aus einem Schaden der Haftpflichtversicherung handelt, oder ob wir gemeinsam Ihre Ansprüche aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen. Ihre außergerichtliche Vertretung übernehmen wir sehr gerne.
Auch hier zeigt sich wieder die Abgrenzung zu Versicherungsvermittlern: wir dürfen Sie von Gesetzes wegen gegen Versicherer unterstützen, wenn Sie Hilfe brauchen; Versicherungsvermittler verstoßen grundsätzlich gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn diese Verbraucher unterstützen - auch wenn sie es gut meinen.
"Umsonst" sind nur Versicherungberatungen von Versicherungsvermittlern
Da wir unsere Vergütung von Ihnen erhalten, gilt für uns der Grundsatz, dass wir nicht nur auftauchen, wenn es was zu verkaufen gibt, sondern wir stehen Ihnen gerade bei, wenn Sie Unterstützung gegen Versicherer benötigen. Das ist auch im Leitbild des § 59 Absatz 4 VVG vom Gesetzgeber bewusst so festgehalten.
Unter den richtigen Umständen muss der Versicherer sogar unsere Vergütung übernehmen. Falls Sie dieses Thema interessiert, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.