Müller | Böger • Versicherungsberater

Klar.Verständlich.Versicherungsberatung mit Wert.

Für Mandanten>>Vergütungsmodelle

Verschiedene Arten der Abrechnung. Keine Provisionen.

Als Versicherungsberater dürften wir schon von Gesetzes wegen keine Courtagen / Provisionen nehmen. Wir würden es aber auch nicht wollen - denn es entspricht nicht unserem Selbstverständnis, uns in die Abhängigkeit von Versicherungsunternehmen zu begeben. Nur so können wir unwiderlegbar unsere Ausrichtung beweisen: die Ausrichtung an Ihren Ansprüchen und Themen.


Uns stehen dafür mehrere Methoden zur Verfügung, alle finden Ihre Grundlage im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):

  1. die Abrechnung nach Gebührenwert;
  2. das Zeithonorar.
  3. die Pauschale