Für Mandanten>>Vergütungsmodelle
Verschiedene Arten der Abrechnung. Keine Provisionen.
Als Versicherungsberater dürften wir schon von Gesetzes wegen keine Courtagen / Provisionen nehmen. Wir würden es aber auch nicht wollen - denn es entspricht nicht unserem Selbstverständnis, uns in die Abhängigkeit von Versicherungsunternehmen zu begeben. Nur so können wir unwiderlegbar unsere Ausrichtung beweisen: die Ausrichtung an Ihren Ansprüchen und Themen.
Uns stehen dafür mehrere Methoden zur Verfügung, alle finden Ihre Grundlage im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
- die Abrechnung nach Gebührenwert;
- das Zeithonorar.
- die Pauschale