Müller | Böger • Versicherungsberater

Klar.Verständlich.Versicherungsberatung mit Wert.

Wissenswertes für Sie. Informationen mit Wert.

03/03/2019

Die gewerbliche BU – Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Wem die Abkürzung BU im Zusammenhang mit Versicherungen etwas sagt, der geht meist von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Wenn auch konzeptionell völlig verschieden, besteht doch eine abstrakte Gemeinsamkeit zur gewerblichen Betriebsunterbrechungsversicherung, auch als Ertragsausfallversicherung bekannt. Kann kein Geldzufluss mehr erwirtschaftet werden, ob nun als Arbeitslohn oder unternehmerischer Umsatz, springt unter den bedingungsgemäßen Voraussetzungen die Versicherung ein und leistet Ausgleichszahlungen.

Gängigerweise wird die gewerbliche BU, also die Betriebsunterbrechungsversicherung, unterteilt in die kleine BU einerseits und mittlere/große BU andererseits. Gemein ist beiden, dass sie das Gewähren von Versicherungsschutz „für den Ausgleich planwidrig entgehender Erlöse infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung im leistungswirtschaftlichen Bereich des versicherten Betriebs“ beinhalten. (1) 
Unterschieden werden die beiden Arten häufig nach dem zugrundeliegenden Schaden und damit einhergehend der Vertragsgestaltung.

Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung wird in vielen Fällen gemeinsam mit der gewerblichen Inhaltsversicherung in einer Police abgeschlossen. Sie greift demnach in Fällen, in denen ein Schaden am Inhalt die Betriebsunterbrechung herbeiführt. Vorausgesetzt dieser ist auch in der gewerblichen Inhaltsversicherung versichert. Beispielsweise ein Sturm oder Feuerschaden wie im vorangegangenen Artikel.
Die mittlere/ Betriebsunterbrechungsversicherung dagegen ist ein eigenständiger Vertrag. Das ermöglicht eine individuellere Gestaltung von Deckung und Bedingungen, bis hin zur „All-Risk“-Absicherung.

Je nach Definition als Spezialfall oder Ergänzung kann die Praxisausfallversicherung gesehen werden. Sie gilt nicht, wie der Name suggeriert, nur für medizinisch, sondern für verschiedene selbstständige Berufe. Hier ist abgesichert, dass im Falle der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person bestimmte Kosten, beispielsweise Raummieten, Versicherungskosten oder Leasingkosten, übernommen werden. Im Gegensatz zu dieser Kostenausfallversicherung, versichert die Betriebsunterbrechungsversicherung auch entgangene Einnahmen, bzw. Erträge, daher die Unterscheidung als Ertragsausfallversicherung.
 
Was können Sie selbst tun?
 
1. Sie sind sie selbstständig, haben keine Angestellten und ausreichend Rücklagen um auch über einen längeren Zeitraum ohne Einkommen auszukommen? Dann ist womöglich eine Kostenausfallversicherung geeignet.
2. Besitzen sie eine gewerbliche Inhaltsversicherung? Dann ist es durchaus möglich, dass sie bereits unbewusst eine (kleine) Betriebsunterbrechungsversicherung eingeschlossen haben.
 
Zumindest die kleine BU ist in den meisten Fällen im Rahmen der Inhaltsversicherung versicherbar und ratsam. Ob darüber hinaus ein weiter Schutz über die mittlere/große BU sinnvoll ist, ist von verschiedenen Faktoren, wie Betriebsgröße, Art des Betriebs, Lage der Betriebsstätte und vielen weiteren abhängig, die eine umfassende Prüfung und meist auch Beratung erfordern. Und um genau das Thema professionelle Beratung geht es auch im kommenden Artikel, der sich mit der gewerblichen Rechtsschutzversicherung befasst.

(1) (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/betriebsunterbrechungsversicherung-31246).

Berater - 16:12:13 @ Allgemein, Versicherungsberatung, Gewerbe, Versicherung, Gründer, Inhaber | Kommentar hinzufügen