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02/10/2019

Die gewerbliche Inhaltsversicherung

Im letzten Beitrag wurden die verschiedenen Formen der Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb besprochen und eine mögliche Unterscheidung angeboten. Was alle Haftpflichtversicherungen eint, ist die Tatsache, dass sie aktiv werden, wenn Sie selbst einen Schaden am Eigentum anderer verursacht haben, bzw. Ihnen das vorgeworfen wird.
Stellen Sie sich aber vor, Sie kommen eines Morgens in Ihr eigenes Ladengeschäft und durch Brand oder Wasserschaden ist sämtlicher Inhalt, irreparabel und unwiederbringlich zerstört. In diesem Fall würde die übliche Betriebshaftpflichtversicherung nicht leisten, eine Gewerbeinhaltsversicherung dagegen schon. Die Gewerbeinhaltsversicherung schützt grundsätzlich den Inhalt Ihrer Geschäftsräume, unabhängig davon, ob sie Betriebsinhalts, Betriebsinventar-, oder Geschäftsinhaltsversicherung genannt wird.
Die Inhaltsversicherung findet ihr Pendant im privaten Bereich in der Hausratversicherung. Und ähnlich wie hier, gibt es einen Grundstock an weitestgehend gleichen Leistungen, über den hinaus jedoch teilweise erhebliche Unterschiede bestehen. In vielen Fällen standardmäßig versichert sind Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Fraglich ist jedoch, ob diese Deckung immer und überall ausreichend ist.
 
Was sollten Sie unter anderem beachten?
 
1. Versicherte Gefahren
So gilt es beispielsweise zu prüfen, ob etwa der Einbruchdiebstahl lediglich das Entwenden von Inhalt versichert oder auch Schäden durch Vandalismus, also das mutwillige Beschädigen von Einrichtung und Inhalt. Auch die Absicherung von Leitungswasser sollte in vielen Gegenden eventuell durch eine Absicherung bei Hochwasser und Überschwemmung ergänzt werden. Die Versicherung gegen Schäden, die aus inneren Unruhen entstehen, kann etwa in Berlin statistisch betrachtet sinnvoller erscheinen, als in Brockscheid in der Vulkaneifel.

2. Versicherte Sachen
Benötigen Sie eine Versicherung von Bargeld, Urkunden oder anderen Wertsachen? Diese sind mitunter nur über eine zusätzliche Deckung versichert und nicht standardmäßig. Ähnliches kann für KFZ, Geschäftsunterlagen und verschiedene Arten von Automaten gelten. Bearbeiten Sie beispielsweise für ihre Kunden in deren Auftrag Gegenstände, sollten sie sicherstellen, dass diese versichert sind, auch wenn sie nicht zum Eigentum des Unternehmens selbst gerechnet werden.

3. Versicherte Kosten
Die Inhaltsversicherung begleicht nicht nur bedingungsgemäß die Schäden an zerstörtem Betriebseigentum, sondern übernimmt für bestimmte, in den Bedingungen festgelegte, Vorgänge die Kosten. So ist die Begleichung von Absperrkosten oder Aufräumkosten relativ gängig, möglich ist es aber auch, die Aufgebots- und Widerherstellungskosten von zerstörten Wertpapieren zu versichern.
 
 
4. Versicherungswert
Eine leider nur wenigen Versicherungsnehmern bekannte Unterscheidung besteht zwischen den verschiedenen Versicherungswerten. Denn die landläufige Meinung, dass die Versicherung das, was versichert ist, neu bezahlt, ist nicht immer zutreffend. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterscheidet in seinen Musterbedingungen zur gewerblichen Inhaltsversicherung drei Arten des Versicherungswertes.
 
a. Neuwert
Neuwert ist demnach “der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen”.
 
b. Zeitwert
Der Zeitwert “ergibt sich aus dem Neuwert der Betriebseinrichtung durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.”
 
c. Gemeiner Wert
Gemeiner Wert ist “der erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial.” (1)
 
Achten Sie gut darauf, welcher Versicherungswert für welchen Schadensfall im Vertrag vorgesehen ist.
 
Die gewerbliche Inhaltsversicherung ist eine sehr individuelle Absicherung, die entweder eine tiefe selbstständige Einarbeitung oder eine professionelle Beratung erfordert, um den besonderen Ansprüchen Ihres Unternehmens gerecht zu werden. In jedem Fall kann es hilfreich sein, sich zuerst selbst über die Risiken im Klaren zu werden, die Sie versichern möchten. Schließlich besitzen Sie selbst einen tiefen Einblick in Ihren Geschäftsbetrieb und spezielle oder branchenspezifische, drohende Gefahren.
 
Häufig geht mit einem Schaden, der über die Inhaltsversicherung reguliert wird, eine Unterbrechung der produktiven Tätigkeit einher. Sollte ein Feuer Ihren Verkaufsraum beschädigt haben, werden einige Zeit lang Gehälter und andere Kosten weiterhin anfallen, der Umsatz jedoch gegen Null tendieren. Um diesen Verlust auszugleichen ist der Ausfall durch eine solche Betriebsunterbrechung auch über die Inhaltsversicherung möglich, jedoch nicht ausschließlich. Der nächste Beitrag wird sich deshalb mit dem Bereich der Betriebsunterbrechungsversicherung befassen.

(1) Alle Zitate nach Allgemeine Bedingungen für die Verbundene SachGewerbeversicherung; Version 1.4.2014; zuletzt abgerufen am 22.1.2019 unter https://www.gdv.de/resource/blob/5968/68644f42144dce156de19ae340173b6d/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-verbundene-sach-gewerbeversicherung–vsg-2010–data.pdf

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