Versicherungberatung ist einfach erklärt. Die Resultate sprechen für sich.
Falls Sie Fragen hierzu oder Interesse an unverbindlichen Informationen haben, kontaktieren Sie uns. Wir erklären Ihnen sehr gerne, welche Vorteile Sie aus der Versicherungsberatung durch Müller & Böger ziehen können.
Die Unterscheidung findet sich übrigens im § 59 VVG; dort werden die Versicherungsvermittler in den Absätzen 1 bis 3 definiert, der Versicherungsberater in Absatz 4. Ein Blick lohnt sich bestimmt.
Die am 23.2.2018 in Kraft getretene IDD (Insurance Distribution Directive; deutsch: Versicherungsvertriebsrichtlinie) enthält einige gravierende, aber sehr positive Änderungen für Versicherungsberater. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier, sobald die Versicherer ihre Prozesse entsprechend gestaltet haben.