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03/31/2019

Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Wie bei der gewerblichen Haftpflichtversicherung dürfte die grundsätzliche Idee der gewerblichen Rechtsschutzversicherung durch ihr privates Pendant bekannt sein. Genau wie beim Unterschied von Betriebs- und Berufshaftpflicht, die wir in unserem ersten Artikel vorgestellt haben, gilt es aber auch bei der gewerblichen Rechtsschutzversicherung auf feine begriffliche Unterschiede zu achten. Aber Eins nach dem Anderen. Immer wieder begegnet uns zur Rechtsschutzversicherung eine Auffassung, sich in sinngemäß folgendermaßen darstellt:

Wer sich gerne streitet sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken.

Problematisch an dieser Verkürzung ist, dass der Eindruck entstehen könnte, nur wer gerne mit dem Anwalt droht und aktiv einen Rechtsstreit beginnt, kann ein Interesse an einer solchen Versicherung haben. § 125 VVG legt jedoch fest:

„Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.“

Ob der Versicherte Beklagter oder Kläger ist, ist nicht ausschlaggebend. Vielmehr kann gerade ein Betrieb, der sich aufgrund seiner beispielsweise urheberrechtlich diffizilen Tätigkeit potenziell häufiger mit Klagen konfrontiert sieht, von einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung profitieren.
 
Was deckt eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung?
 
Wie die private ist auch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung modular aufgebaut. Das bedeutet, um einen Basisbaustein herum kann die Deckung um benötigte Bereiche erweitert werden. Dieser Basisbaustein wird meist als Firmenrechtsschutz bezeichnet, teilweise meint Firmenrechtsschutz jedoch auch die gesamte Police aus Basisbausteinen und Erweiterungen. Wer diese Artikelreihe von Beginn an gelesen hat, fühlt sich zurecht an die Begriffsverwirrung um Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht erinnert.

Mögliche Deckungsbereiche sind beispielsweise Steuerrechtsschutz, Sozialversicherungsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz. Zudem ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung gerade für Selbstständige teilweise mit der privaten Rechtsschutzversicherung kombinierbar.

Dabei beinhalten Rechtsschutzversicherung, je nach Tarif, häufig weit mehr als die reine Übernahme der Kosten, falls es einmal zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Je nach Anbieter und Tarif sind auch telefonisch Rechtsauskünfte, Gutachten, professionelle Schlichtungsgespräche und weitere außergerichtliche Leistungen enthalten. Unter Umständen könnten sogar die Kosten Ihres Versicherungsberaters unter die Deckung der Rechtsschutzversicherung fallen.

Alles in allem handelt es sich um ein sehr komplexes Produkt mit hohem Beratungsbedarf. Wenn Sie sich aber zumindest fürs Erste selbst einen besseren Überblick verschaffen möchten, können Ihnen eventuell die folgenden Punkte dabei helfen.
 
Was können Sie selbst tun?
 
1. Verfügt Ihr Unternehmen über eine eigene Rechtsabteilung? Falls ja, wie breit ist diese aufgestellt, bzw. wie wahrscheinlich benötigt Sie im Streitfall Unterstützung von externen Experten?

2.Werden Sie sich bewusst, wie häufig einerseits Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte benötigen könnten. Andererseits sollten Sie sich darüber im Klaren sein, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie ihrerseits beklagt werden. Teilweise gibt es hierzu für verschiedene Branchen Auswertungen oder Vergleiche.

3. Besitzen Sie Rückstellungen, um gegebenenfalls aus eigener Kasse eine juristische Auseinandersetzung finanzieren zu können?
 
4. Nutzen Sie den modularen Aufbau der Rechtsschutzversicherung, um keine überflüssige Deckung zu vereinbaren, sondern die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abzusichern.

 
Im nächsten Teil geht es um die aktuell viel beworbene Cyber-Risk-Versicherung.

Berater - 15:04:12 @ Versicherungsberatung, Gewerbe, Versicherung, Gründer, Inhaber | Kommentar hinzufügen