Müller | Böger • Versicherungsberater

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03/12/2019

Was kostet die Versicherungsberatung eigentlich?

- Und welchen Kostenvorteil bringt sie mir? -

Wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, dann möchten Sie vermutlich auch im Vorfeld wissen, was Sie an Kosten erwartet. Das gilt unserer Erfahrung nach natürlich auch für die Kosten der Versicherungsberatung, da es viele Verbraucher - und zum Teil auch Unternehmer - bisher gewohnt sind, für die Vermittlung von Versicherungen keine Vergütung unmittelbar entrichten zu müssen. 
Versicherungsberatung ist günstiger, als Sie vermutlich denken und auch günstiger als das, was Sie bislang Ihrem Versicherungsvermittler (also Versicherungsvertreter & Versicherungsmakler) über Provisionen und Courtagen ausgegeben haben.

Pauschale Aussagen sind selten möglich

Die Kosten der Versicherungsberatung berechnen sich auf verschiedene Arten, da es keine einheitliche Vergütungsvorschrift gibt. Daher bedienen sich Versicherungsberater häufig des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), welches sie entsprechend anwenden. 
Darin finden sich diverse Regelungen zur Vergütung. So ist ein Stundenhonorar ebenso möglich wie ein Pauschalhonorar sowie eine erfolgsabhängige Vergütung. Dies erschwert in der Sache die Antwort auf die pauschale Frage:

“Was kostet mich das jetzt?”

Auch beim Stundenhonorar weichen die Höhen sowie die Abrechnungsarten deutlich voneinander ab. 
Die Pauschalvergütung ist eine Mischkalkulation, die Faktoren wie Haftung, Schwierigkeit, wirtschaftlichen Wert sowie auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen berücksichtigt. 
Verglichen mit der Versicherungsvermittlung, wo sich die Provision/Courtage aus dem Jahresbeitrag (in den Sachversicherungen & Krankenversicherung) oder der Gesamtbeitragssumme (bei den Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherungen) ergeben, ist die Aussage zur Vergütung eines Versicherungsberaters regelmäßig aus den oben genannten Gründen weniger pauschal möglich.

Versicherungsberatung kostet einmal…

Die Leistungen, die der Versicherungsberater erbringt, ist zunächst direkt von Verbraucher, also von Ihnen, zu vergüten. Damit weicht dieses Modell vom gewohnten Modell des Versicherungsbezugs ab, in dem die Vermittlung nicht mit für den Verbraucher sichtbaren Kosten belegt ist. Dieses System ist nicht per se schlecht, da es eine Verschiebung der Kosten darstellt, die entweder auf die ganze Laufzeit des Vertrages verteilt ist oder seitens der Versicherung an den Versicherungsvermittler frontgeladen ausbezahlt wird und die anfallen Kosten nicht direkt für den Verbraucher oder Unternehmer sichtbar sind, dafür aber der Beitrag höher ist. 
Versicherungsberater sind mit deutlich umfassenderen Rechten ausgestattet, als die Versicherungsvermittler; sie sind von Versicherern unabhängig. Diese Unabhängigkeit ergibt sich eben darauf, dass keine wirtschaftliche Verbindung von Versicherer und Versicherungsberater besteht und somit keinerlei Druck über die Kürzung der Vergütung oder ähnliches ausgeübt werden kann. Der Versicherungsberater richtet sich also nicht nach dem besten Angebot für ihn selbst oder - im Falle der außergerichtlichen Vertretung - danach, ob er noch einmal mit der Versicherung zusammenarbeiten will, sondern nach seiner Mandantschaft, da ihn diese vergütet.

…bringt aber deutlichen Nutzen über die gesamte Laufzeit des Vertrages

Sofern Sie einen Versicherungsberater mit der Prüfung, Änderung oder Vereinbarung Ihrer Versicherungen beauftragen, haben Sie auch Zugriff auf sogenannte Nettotarife der Versicherer; das sind Tarife, die keine Abschlusskosten beinhalten, also deutlich günstiger sind, als am Markt sonst. Dabei variieren die Rabatte von 10% pro Monat bei Berufsunfähigkeitsversicherungen bis hin zu 35% bei Sach- & Schadensversicherungen.
Sie können eine grobe Berechnung der Kosten der Versicherungsberatung selbst vornehmen: 
Sofern eine Pauschalabrechnung vereinbart ist, ist der zugrunde gelegte Streitwert bei Müller & Böger regelmäßig die abgezinste Ersparnis; hieraus berechnet sich die Vergütung.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: 

Sie wünschen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dafür sind in einem Bruttotarif Abschlusskosten in Höhe von 2.500,- € enthalten. Diese setzen sich aus den einmaligen Kosten der Versicherungsvermittlung sowie den laufenden Courtagen und Vertriebskosten zusammen und sind auf die Laufzeit Ihres Vertrages - in Ihrem Falle 30 Jahre - gerechnet. 

Diesen finanziellen Vorteil in Höhe von 2.500,- € bei einem Nettotarif (also ohne Abschlusskosten) muss nun auf den heutigen Tag abgezinst werden. Dafür wird eine Inflation von 2.0% über die nächsten 30 Jahre angenommen; es ergibt sich ein abgezinster Wert von 1.380,18 €.

Dieser Wert wird von uns nun als Gegenstandswert veranschlagt und entsprechend RVG berechnet; Sie können hier selbst die Berechnung durchführen. Außergerichtlich ergibt sich somit eine Gesamtsumme von 406,98 €, die von Ihnen zu entrichten wäre. Diese liegt deutlich unter den Kosten, die Sie im Bruttotarif entrichten würden.

Stundensätze ergeben sich daraus, welcher unserer Spezialisten für Sie tätig werden soll. Im Durchschnitt liegt der Stundensatz für Verbraucher bei 150,- € pro Stunde (inklusive Umsatzsteuer), wobei wir pro angefangene Viertelstunde berechnen. Für Unternehmen belaufen sich die Kosten der Versicherungsberatung auf 200,- € netto. Zu klären verbleibt also, wie viele Stunden entweder antizipiert werden oder, bis zu welchem Maximum geleistet werden soll.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: 

Für die Beratung einer Privaten Krankenvollversicherung veranschlagt der Spezialist mit vielen Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich beispielhaft 7,5 Stunden, was bei einem Stundensatz von 150,- € zu Kosten von 1.125,- € führen würde. Da es sich um Wechsel des Tarifs handelt und dieser dem Versicherungsnehmer zu teuer wurde, verhandelt der Spezialist mit dem Versicherer und lässt sich unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen mehrere Angebote des Versicherers ausstellen, welche er in der Folge prüft.

Ein Unternehmer wünscht, seinen Betriebsort im Rahmen seines betrieblichen Risikomanagements zu überprüfen und instruiert daher einen Versicherungsberater, die bestehenden Versicherungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Hierfür hat er insgesamt 3.000,- € projektiert, da er davon ausgeht, dass die absetzbaren Kosten der Versicherungsberatung sowie die Effekte der Nettotarife dieses Investment schnell amortisieren. Es stehen somit ca. 15 h in diesem Projekt zur Verfügung, um die gewünschten Effekte zu erzielen.

Die erfolgsbasierte Vergütung ist schwieriger zu erklären, da hier weitere Umstände, wie zum Beispiel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, eine Rolle spielen. Diese Vergütung liegt tendenziell über der Pauschalvergütung, wird aber nur im Erfolg auch fällig. Häufig handelt es sich hierbei um Rückabwicklungen von Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer nicht die Mittel aufbringen kann, aber Erfolgsaussichten bestehen. 

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: 

Die Mandantin hat eine Lebensversicherung zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen und eine erste Prüfung ergab, dass wohl eine fehlerhafte Belehrung vorliegt, welche zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages berechtigt. Sie beauftragt Müller & Böger mit der außergerichtlichen Vertretung; da sie aktuell nicht über die Mittel verfügt, entscheidet sie sich dafür, erfolgsbasiert abzurechnen. Im Erfolgsfalle verblieben so 35% des Mehrbeitrages, der sich aus der Rückabwicklung ergibt, bei uns. Der Rückkaufswert der Lebensversicherung liegt bei 20.000,- €, ausgezahlt werden letztendlich vom Versicherer 26.000,- € aufgrund der erfolgreichen außergerichtlichen Vertretung. Die Differenz zwischen Rückkaufswert und Auszahlung liegt bei 6.000,- €; die Kosten belaufen sich demnach auf 2.100,- €.

Das alles bedeutet aber nicht, dass jedes Gespräch immer direkt Kosten verursacht; wir haben uns grundsätzlich zum Ziel gesetzt, Interessenten für 20 min die Vorteile der Versicherungsberatung zu erläutern, damit eine fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema erfolgen kann. 
Im nächsten Beitrag werden wir die Berechnungsarten erklären.

Admin - 16:31:52 @ Allgemein, Versicherungsberatung | Kommentar hinzufügen

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