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02/03/2019

Die gewerbliche Haftpflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung

Wie auch im privaten Bereich sollte eine Absicherung von Ansprüchen Dritter gegen Sie und Ihr Unternehmen oder Gewerbe eine Selbstverständlichkeit darstellen. Sich darüber zu informieren, ob eine Haftpflichtversicherung für ihr Projekt nötig ist und welche die richtige ist, sollte weit vorne auf Ihrer Liste stehen.
 
Während aber eine Privathaftpflicht im Namen sehr deutlich sagt, welchen Bereich des Alltags sie grundsätzlich absichert, tun sich viele bereits mit der Frage schwer, ob sie nun eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung brauchen. Oder vielleicht beides?
 
Eine gebräuchliche Unterscheidung richtet sich danach, woran ein Schaden entsteht.
Demnach schützt eine Berufshaftpflichtversicherung bei Ansprüchen aufgrund von Vermögensschäden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt bei Ansprüchen aufgrund von Personen- und Sachschäden.
 
An einem Beispiel:
 
Fall 1:
Eine Mandantin wirft ihrem Anwalt vor, sie in einem Mietstreit durch Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen falsch beraten zu haben. Hieraus ist ihr ein Schaden von 3500€ entstanden, den sie nun vom Anwalt zurückfordert. Da Anwälte verpflichtet sind eine Berufshaftpflichtversicherung zu besitzen, um ihre Tätigkeit auszuüben, wehrt diese Versicherung den Anspruch der Mandantin ab oder reguliert den Schaden.
 
Fall 2:
Während einem Beratungsgespräch verschüttet der Anwalt Kaffee über das Handy der Mandantin, das daraufhin dauerhaft funktionsuntüchtig ist. Die Mandantin verlangt von Ihrem Anwalt den Kaufpreis des Handys von 500€. Diesen Schaden würde nur eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken.
 
Problematisch bei dieser Unterscheidung ist, dass sie vielen Gewerbetreibenden unbekannt ist. Hinzukommt, dass auch Versicherungsgesellschaften diese Trennung nur teilweise übereinstimmend gebrauchen. So finden sich nicht selten als solche bezeichnete Berufshaftpflichtversicherungen, die auch Personen- und Sachschäden beinhalten.

Was können Sie selbst tun?

1. Sollten Sie zu den Berufsgruppen gehören, denen von Gesetzes wegen eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, bringen Sie in Erfahrung, was genau diese decken muss.
 
2. Fragen Sie sich dann, ob Ihnen dieser vorgeschriebene Schutz ausreicht, oder Sie eine darüber hinausgehende Absicherung wünschen.
 
3. Sollten Sie bereits einen Vertrag besitzen und jetzt unsicher sein, ob es sich hierbei um eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung handelt, werfen Sie einen Blick auf den Versicherungsschein. Hier sollte in den meisten Fällen angegeben sein, ob nur Vermögensschäden, oder auch Sach- und Personenschäden gedeckt sind.
 
Gemeinsam haben Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, dass sie eine Absicherung bei Schäden, die anderen zugefügt werden, darstellen. Schäden im eigenen Unternehmen sind hierbei nicht versichert. Diese können unter anderem durch eine gewerbliche Inhaltsversicherung abgedeckt werden, die wir im nächsten Beitrag vorstellen.

Berater - 18:04:05 @ Versicherungsberatung, Gewerbe, Versicherung, Gründer, Inhaber | Kommentar hinzufügen