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06/09/2018

Dynamiken in Berufsunfähigkeits- und anderen Lebensversicherungen (Teil 1)

Teil I: Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung
 
 
In der Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) werden grundsätzlich zwei Arten der Dynamik unterschieden: die Beitragsdynamik und die Leistungsdynamik.
Mittlerweile sehr gängig und den meisten Versicherten vertraut ist die Beitragsdynamik. Ist eine solche im Vertrag enthalten, bekommen sie in regelmäßigen Abständen eine Benachrichtigung, dass diese Dynamik greift, sofern ihr nicht widersprochen wird. Auch wenn im Folgenden von der BU-Versicherung die Rede ist, gilt das Beschriebene weitestgehend analog für Absicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise die Grundfähigkeitsversicherungen.
Die Beitragsdynamik erhöht den Beitrag um einen festgelegten Prozentsatz, solange Beiträge gezahlt werden. Also im Regelfall bis zur Leistung im BU-Fall oder dem Ende des Versicherungsverhältnisses.

Was schon deutlich weniger Versicherten bekannt ist, ist die Tatsache, dass sich die Leistung nicht notwendigerweise um den gleichen Prozentsatz erhöht wie der Beitrag, sondern zum Einen das jeweilige Eintrittsalter bei Erhöhung zugrunde gelegt wird, zum Anderen in mit Provisionen belasteten Tarifen (sog. Bruttotarifen) nennenswerte Kosten für den Vertrieb abgehen. Kurz gesagt:

Eine dynamische Erhöhung des Beitrages um 3% bedeutet nicht eine Erhöhung der BU-Rente um 3%.

Eine ausführlichere Betrachtung von möglichen Vor- und Nachteilen der Beitragsdynamik wird in einem anderen Teil der Reihe folgen. Die Aufgabe der regelmäßigen Erhöhung der Leistung im Berufsunfähigkeitsfall soll die weniger bekannte, aber überaus wichtige Leistungsdynamik übernehmen. Hiermit kann ein garantierter Prozentsatz bestimmt werden, um den die Rente im Fall der BU steigt. An einem Negativ-Beispiel:

Person X ist 23 Jahre alt und ist mit einer BU-Rente von 1000€ abgesichert, die keine Leistungsdynamik enthält.
Wird sie berufsunfähig, hat ihre Rente von 1000,- € 40 Jahre später noch eine Kaufkraft von 551,26 €.
(Angenommen ist eine Inflation von 1,5% p.a.)

Nun ließe sich argumentieren, eine zeitlich begrenzte Berufsunfähigkeit trete mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ein, als eine lebenslange. Das mag sein, aber geht dennoch häufig am Sinn einer BU-Versicherung vorbei. Auf beinahe jeder Internetseite eines Versicherers gegen Berufsunfähigkeit können Sie sich vorrechnen lassen, wie viel Ihre Arbeitskraft über die komplette Erwerbstätigkeit wert ist. Nach dem Schema:
30 Arbeitsjahre x Bruttojahreseinkommen von 30.000€ = 900.000€
Diese Berechnungen haben durchaus ihre Berechtigung und der Verlust des Einkommens aus eigener Arbeitskraft ist definitiv in eine Absicherung wert. Der Wunsch der meisten Versicherten ist, sich vor dem worst-case des dauerhaften Arbeitskraftverlusts zu schützen, daher ist der Hinweis auf die Leistungsdynamik absolut geboten. Mit exakt diesem Argument wird die BU-Versicherung am liebsten verkauft.
Versicherungsvermittler, die mit der Angst vor dem „Verlust von fast einer Million Euro an Lebensarbeitseinkommen“ eine BU-Versicherung verkaufen und gleichzeitig den Nutzen der Leistungsdynamik in Abrede stellen, weil ja doch die meisten BU-Fälle zeitlich begrenzt seien, handeln inkonsequent, um es noch wohlwollend zu formulieren - denn der Hintergrund kann an sich nur ein gefühlter Preiskampf sein, um den Abschluss zu bekommen.
Außer dem ausdrücklichen Wunsch des Interessenten, hierzu keine Informationen zu erhalten, gibt es deshalb keinen sinnvollen Grund, die Leistungsdynamik in der BU-Versicherung nicht zu beraten.

Der Versicherungsberater ist nicht darauf angewiesen, dem Interessten die „billigste BU-Versicherung“ anzudrehen. Daher kann ausdrücklich auf den Nutzen der Leistungsdynamik hinweisen sowie dem Mandanten aufgezeigt werden, wie sich dadurch der Beitrag der BU-Versicherung verändert. Der Versicherungsberater setzt fundiert Beitragsdynamik, Leistungsdynamik und Nachversicherungsgarantie (die ein- oder mehrmalige Erhöhung sowohl von Beitrag als auch Leistung um größere Summen) in ein Verhältnis zu den individuellen Bedürfnissen des Mandanten, ohne dabei in die Verlegenheit zu geraten, den davon abhängigen eigenen Verdienst für die erfolgsbasierte Vergütung zu bedenken.
Gerade die Abwägung der verschiedenen Erhöhungsmöglichkeiten kann auch für bestehende Verträge mit Vertriebskosten einen großen Nutzen bringen, denn viele Versicherte fragen sich jedes Jahr aufs Neue, ob sie der Beitragsdynamik widersprechen sollen oder nicht. Ein Versicherungsberater kann diesen Rat geben, weil er keinen Interessenskonflikt bezüglich der verdienten Courtage / Provision hat - denn mit der Beitragsdynamik entfällt auch eine laufende Courtage / Provision.
Dieser Teil gibt einen kurzen Überblick in die leider weniger bekannte Leistungsdynamik; im nächsten Teil wird betrachtet, in welchen Fällen eine Beitragsdynamik letztendlich sinnvoll sein kann.

Admin - 09:47:21 @ Allgemein, Versicherungsberatung | 1 Kommentar