07/10/2018

Vermittler verkaufen Versicherungen, Berater sagen, ob man sie braucht

In Deutschland gibt es weniger als 320 Versicherungsberater. Diese Zahl mag für Verbraucher, erstaunlich niedrig klingen. Überschlägt man kurz die Niederlassungen von Banken oder Versicherungen im eigenen Umfeld, wird man eine deutlich gößere Zahl annehmen. Allerdings handelt es sich hier in über 210.000 Fällen nicht um Versicherungsberater, sondern Versicherungsvermittler.[1] Hierbei handelt es sich um mehr als nur einen begrifflichen Unterschied. Die Berufsbezeichnung hat weitreichende Folgen, die der Gesetzgeber mit dieser Unterscheidung deutlich machen will. So erhält der Versicherungsberater seine Vergütung vom Mandanten für die Beratung, der Vermittler für den Verkauf eines Produkts von einer Versicherungsgesellschaft.

Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, wie häufig Personen, die nach dem Gesetz eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler haben, sich selbst als Berater vor- und darstellen; meist nicht als Versicherungsberater, denn das hätte rechtliche Konsequenzen. Die Liste an nicht vom Gesetz, sondern der Marketingabteilung verschiedener Unternehmen erklärten Beratern ist gleichwohl jedem vertraut. Sei es Finanzberater, Vermögensberater, Bankberater – die Reihe lässt sich beliebig weiterführen; nur eben nicht Versicherungsberater, denn dieser Begriff ist gesetzlich festgelegt. Über die Motivation für diese Wortkreationen lässt sich nur mutmaßen, aber der Verdacht ist nicht lebensfremd, dass man sich vom negativen Image der Begriffe „Versicherungsvermittler“ und „Versicherungsvertreter“ distanzieren möchte und eine objektivere Beratung suggerieren will.

Wie schon oft an anderer Stelle sei noch einmal betont, dass die Art der Erlaubnis, ob als Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler, nicht automatisch einen Rückschluss auf die persönliche und fachliche Eignung erlaubt. Jedoch kann der Berater seine Leistung erbringen, ohne dass sein Lebensunterhalt von einem Verkauf abhängt, der Vermittler kann das in den allermeisten Fällen nicht.  Wer sich also bspw. Finanzberater nennt, obwohl er eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler besitzt hat, handelt nicht rechtswidrig, aber er legt doch allemal keinen Wert auf Eindeutigkeit. Denn gezahlt wird hier für eine Vermittlung, nicht für eine Beratung und dieser Unterschied ist dem Gesetzgeber bekannt und wichtig.

Ein Vermittler, der aus einem breiten Portfolio auswählen kann, kann durchaus ein passendes Produkt für seine Kunden finden und es steht außer Frage, dass das auch regelmäßig geschieht. Sich jedoch nur an den exakt gesetzlich vorgeschriebenen Stellen als Vermittler zu erkennen zu geben und an anderen Stellen eine Beratung zu suggerieren, wo tatsächlich ein Verkaufsgespräch stattfindet, mag rechtlich noch akzeptabel sein, bleibt aber dennoch unredlich.

Aufmerksame Verbraucherinnen und Verbraucher können jedoch in der Lage dies zu erkennen und verkehren damit den Wunsch vieler Versicherungsvermittler, sich durch andere Berufsbezeichnungen von einem schlechten Image abzuwenden, zum genauen Gegenteil. Das Image wird bestärkt. Für eine Vermittlung eine Entlohnung zu erhalten ist nichts ehrenrühriges, Geschäftspartner über den tatsächlichen Gegenstand eines Geschäfts im Unklaren zu lassen hingegen schon.

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[1] Laut Deutscher Industrie- und Handelskammer verfügten zum 3.4.2018 in Deutschland 211.187 Versicherungsvermittler, demgegenüber standen zum Stichtag 317 Versicherungsberater.

Admin - 17:26:21 @ Allgemein, Versicherungsberatung | Kommentar hinzufügen

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