Müller | Böger • Versicherungsberater

Klar.Verständlich.Versicherungsberatung mit Wert.

Gesetzlicher Auftrag. Trotzdem Herzensangelenheit.

Laut § 59 Absatz 4 VVG unterstützt der Versicherungsberater "[...]Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen". Was sich vielleicht ein wenig technisch liest, setzen wir dergestalt um, dass wir für Sie...

...Ihre Versicherungen auf Herz und Nieren untersuchen und abprüfen, ob Ihre Risiken abgesichert und Ihre Wünsche eingehalten sind (Prüfung);

...die Versicherungen günstiger eindecken können (was grundsätzlich der Fall ist) oder, falls diese nicht Ihrem Risikoprofil entsprechen, wir für die Änderung Sorge tragen (Änderung);

..., sofern Sie bestimmte Versicherungen benötigen, in Ihrem Namen Kontakt mit Versicherern aufnehmen und uns Angebote (ohne Provisionen / Courtagen) vorlegen lassen, die wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen (Vereinbarung).

Denn nur, wenn Ihre notwendigen Versicherungen objektiven und subjektiven Standards entsprechen und die damit einhergehende Versicherungsberatung für Sie Resultate zeitigt, haben wir unseren Auftrag erfüllt. Dieser ist zwar gesetzlich festgeschrieben, aber zum Glück bleibt das "wie" uns überlassen: mit Passion und Professionalität!